Mitgliedermeldung

Ausreichend ist die Meldung der Mitglieder nach Vollzahlern, Teilzahlern, Jugendlichen und Kindern.

Für die Angaben der weiteren statistischen Daten nach Alter der Mitglieder und Anzahl der Boote in Ihrem Verein sind wir Ihnen dankbar.

Wie werden die Mitglieder definiert?

  • Vollzahler sind Mitglieder, die in ihrem Verein den vollen Beitrag zahlen.
  • Teilzahler sind Mitglieder, die in ihrem Verein einen reduzierten oder keinen Beitrag bezahlen.
  • Als Jugendliche zählen Mitglieder ab 6 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind beitragsfrei, aber zu melden.

Neu ist auch, dass für Teilzahler und Jugendliche nun auch eine Mitgliederumlage erhoben wird. Grundlage ist, dass jedes Vereinsmitglied an den Leistungen des Dachverbandes Teil hat und Meldeunschärfen aufgehoben werden. Für Teilzahler wird eine Mitgliederumlage von Euro 2,- und für Jugendliche von Euro 1,- erhoben.

Bestehen bleibt die gestaffelte Verwaltungsumlage in bisheriger Höhe.
Der Mitgliederbeitrag des Deutschen Motoryachtverband e.V. setzt sich damit aus zwei Bestandteilen, Verwaltungsumlage (gestaffelt nach Größe des Vereins) und Mitgliederumlage (Gestaffelt nach Voll- , Teilzahlern und Jugendlichen).

Um die Vereine zu entlasten weisen wir auf die Möglichkeit des Einzuges der Mitgliedsbeiträge durch das SEPA – Einzugsverfahren hin. Sollten Sie hieran Interesse haben, wenden Sie sich bitte an Frau Ulrich:
ulrich(at)dmyv.de, Telefon (02 03) 8 09 58 22.

Mitgliedermeldung

Vereinsmeldung
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Ihre Mitgliedermeldung – Bitte Anzahl angeben:

Vorstandsänderungen

Bitte geben Sie uns im Feld unten Änderungen Ihres Vorstandes bekannt.

Statistik

Für unsere Statistik:

Altersstatistik

Altersstatistik in Ihrem Verein:

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